Dialysefahrten
Grundsätzlich genehmigen die Krankenkassen die Fahrtkosten abzüglich des gesetzlich festgelegten Eigenanteils jeweils zu Beginn und Ende der Behandlung. Liegt gar eine Fahrtkostenbefreiung der Krankenkasse vor, kostet Sie unser Einsatz nichts. Unsere Mitarbeiter fahren Sie zur Behandlung und holen Sie anschließend selbstverständlich auch wieder ab. Bei längerer Behandlungsdauer, zum Beispiel bei der Dialyse, holen wir Sie nach Ende der Behandlung wieder ab.
Sollten Sie die Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Arzt bekommen haben, rechnen wir die Fahrtkosten mit allen Krankenkassen, Ersatzkassen und Berufsgenossenschaften direkt ab.
Anmerkung: Ob Sie die Voraussetzungen einer Zuzahlungsbefreiung erfüllen, klären Sie in Zweifelsfällen bitte mit Ihrer Krankenkasse.
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